RECHTSGEBIETE

Die Kanzlei Thrun Rechtsanwälte verfügt über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Geschädigten in Unfallangelegenheiten, von Beschuldigten im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, sowie von Autokäufern, Werkstätten und Autohändlern.

» Verkehrsunfall

Nach einem erlittenen Verkehrsunfall bieten wir Ihnen die komplette Schadensregulierung gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung durch einen verkehrsrechtlich erfahrenen und versierten Rechtsanwalt. Auf Wunsch geben wir Ihnen zunächst eine Ersteinschätzung des Falles und inwiefern Ansprüche realisierbar sind. Bei einem Verschulden des Unfallgegners werden die Ihnen entstehenden Rechtsanwaltsgebühren durch Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Gegenseite getragen, da Sie bei einem Verkehrsunfall grundsätzlich das Recht haben einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenwahrnehmung gegenüber den Versicherungen zu beauftragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach einem Verkehrsunfall nach Möglichkeit sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten, um eine effektive Regulierung des Ihnen entstandenen Schadens zu ermöglichen. Die derzeitige Rechtslage macht professionellen Rechtsrat zwingend erforderlich, insbesondere bei der Vertretung gegenüber Versicherungen, da ansonsten mit erheblichen Kürzungen Ihres Anspruchs zu rechnen ist. Hier stehen wir gerne an Ihrer Seite und helfen Ihnen den Unfall schnell, umfassend und reibungslos zu regulieren. Dem Geschädigten stehen oftmals eine Vielzahl von Schadenspositionen zu, von denen er im Zweifel nichts weiß. Diese häufig anzutreffende Unkenntnis der Rechtslage nutzen viele Versicherungen aus, um die Ansprüche des Geschädigten kleinzurechnen oder gar unberechtigt zu kürzen. Dieser rechtswidrigen Praxis können Sie als Geschädigter nur dann wirksam entgegentreten, wenn Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben, der dafür sorgt, dass Sie als Geschädigter das bekommen was Ihnen von Gesetzes wegen auch zusteht.

Wir bieten Ihnen:

  • Komplette Schadensregulierung durch Rechtsanwalt
    • Schaden am Fahrzeug
    • Nutzungsausfall
    • Mietwagenkosten
    • Schmerzensgeld (z.B. bei HWS-Syndrom)
    • Haushaltsführungsschaden
    • Kleidungsschaden
    • Erwerbsschaden
    • Unterhaltsschäden
  • Vertretung gegenüber der Versicherung
  • Korrespondenz mit Sachverständigen
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche

» Verkehrsordnungswidrigkeiten

Eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit ist eine Übertretung des Gesetzes, die mit Geldbuße und/oder Fahrverbot geahndet werden kann. Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Ordnungswidrigkeitenrechts.

Nach Begehung einer Ordnungswidrigkeit erhalten Sie in der Regel einen sog. Bußgeldbescheid. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Erhalt eines Bußgeldbescheides möglichst sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen sollten, wenn Sie sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen möchten.

Wir bieten Ihnen:

  • Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten
    • Geschwindigkeitsverstöße
    • Rotlichtverstöße
    • Alkohol/Drogen am Steuer
    • Falschparken
    • Telefonieren am Steuer
    • Lenkzeit- und Ruheverstöße
    • Mautverstöße
    • Fahrverbot
    • Punkte im Fahreignungsregister

» Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr können auch Straftaten begangen werden. Wir übernehmen für Sie im Bereich Verkehrsstrafrecht die vollständige Verteidigung. Bitten beachten Sie, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft machen müssen und dies in der Regel auch nicht tun sollten. In Strafsachen sollte eine Einlassung zum Tatvorwurf immer nur durch einen Rechtsanwalt nach Einsicht in die Ermittlungsakte erfolgen. Je nach Tatvorwurf und Schwere der Schuld drohen in Verkehrsstrafsachen die Verhängung von Geldstrafen und Fahrverboten. In bestimmten Fällen kann auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wir bieten Ihnen:

  • Verteidigung in Verkehrsstrafsachen
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Trunkenheit am Steuer
    • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • Körperverletzung/ Tötung im Straßenverkehr
    • Nötigung
    • Gefährlicher Eingriff in den Starßenverkehr
    • Straßenverkehrsgefährdung

» Autokauf

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Autokaufs (Neu- und Gebrauchtwagen). Im Bereich des Autokaufs spielt die gesetzliche Gewährleistung bei Vorliegen eines Mangels eine zentrale Rolle. Hier gilt es seine Rechte zu kennen, um sie sicher und zielführend durchsetzen zu können.

Haben Sie ein Fahrzeug käuflich erworben und zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel stehen Ihnen in der Regel gegen den Verkäufer gewisse Gewährleistungsrechte zu. Zu der Frage ob und in welchem Umfang Ihnen Gewährleistungsrechte zustehen beraten wir Sie gerne.

Wir bieten Ihnen:

  • Beratung und Vertretung bzgl. Gewährleistung im Auto-/Wohnmobil-/Wohnwagenkauf
    • Nacherfüllung (Nachbesserung und Nachlieferung)
    • Rücktritt vom Kaufvertrag
    • Schadensersatz
    • Minderung
    • Anfechtung des Kaufvertrags (z.B. bei arglistiger Täuschung über Vorschäden, Unfälle sowie erhebliche Mängel).

» Autoverkauf

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Fahrzeugverkaufs, sowohl Privat, als auch gewerblich. Hier können Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Automobilbereich vertrauen. Beim Autoverkauf gilt es insbesondere seine Rechte durchzusetzen, wenn ein Käufer das gekaufte Fahrzeug nicht bezahlt oder nicht abholt. Wer hier voreilig aus Unwissenheit falsche Entscheidungen trifft riskiert einen finanziellen Verlust. Auch die Abwehr von unberechtigten Gewährleistungsansprüchen des Käufers ist für den Verkäufer eines Fahrzeugs ein bedeutendes Thema, bei welchem viel falsch gemacht werden kann. Hier ist eine umfassende Kenntnis der Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung erforderlich um finanzielle Verluste des Verkäufers abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten.

Wir bieten Ihnen:

  • Umfassende Beratung und Vertretung nach einem Autoverkauf
    • Forderungseinzug (Käufer bezahlt nicht)
    • Durchsetzung der Abholung
    • Abwehr von Gewährleistungsansprüchen

» Verkehrsverwaltungsrecht

Wir vertreten Sie vor sämtlichen Behörden im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht in den Bereichen:

  • Erteilung/ Neuerteilung der Fahrerlaubnis
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)
  • Fahrtenbuchauflage
  • Fahrverbot
  • Verkehrsunterricht
  • Kostentragungspflicht des Halters

Duisburger Str. 531
46049 Oberhausen

Telefon: 02 08 - 899 577 - 0
Telefax: 02 08 - 899 577 - 11

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